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Gesetzliche
Pflichtkurse & Prüfungen
für Hundehalter*innen
in Oberösterreich

Infos & Angebote

Hier findest du weitere Infos zu den in Oberösterreich gesetzlich verpflichtenden Kursen bzw. Prüfungen für Hundehalter*innen, sowie über meine Angebote diesbezüglich.​

Infos zur verpflichtenden Sachkundeausbildung in OÖ

Die allgemeine Sachkundeausbildung ist  für alle Hundehalter*innen in OÖ zu absolvieren. Die gesetzliche Grundlage sind das Oö Hundehaltegesetz 2024, sowie das bundesweite Tierschutzgesetz.

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Die Sachkundeausbildung setzt sich aus 2 Teilen zusammen und umfasst insgesamt 8 Stunden:

  1. Theorie-Teil: im Umfang von 6 Stunden, ist bereits VOR der Anschaffung bzw. Anmeldung des Hundes zu absolvieren

  2. Praxis-Teil (neu seit 01. Juli 2026): im Umfang von 2 Stunden, ist innerhalb 1 Jahres ab Anmeldung des Hundes zu absolvieren​

​​Infos zum Theorie-Teil

Betrifft alle neu angemeldeten Hunde in OÖ

Den sogenannten Sachkundenachweis (aktuell in Form eines grünen Kärtchens) erhältst du nach positiver Absolvierung des Theorie-Teils. Du schließt den Theorie-Teil mit einer schriftliche Multiple-Choice-Prüfung zu den besprochenen Inhalten ab. Nach bestandener Prüfung erhältst du den Sachkundenachweis mit dem du deinen Hund bei der Gemeinde bzw. beim Magistrat offiziell anmelden kannst (und musst).

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NEU ab 01. Juli 2026: Außerdem musst du (gemäß § 24a Tierschutzgesetz) die positive Absolvierung des Sachkundekurses (Theorie-Teil) auch bei der Registrierung deines Hundes in der Heimtierdatenbank angeben.

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Inhalte des Theorie-Kurses:

  • Allgemeine Anforderungen an Haltung und Pflege von Hunden

  • Wesen, Verhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden

  • Beratung betreffend Rassewahl, Anschaffung und Kosten von Hunden

  • Erziehung und Ausbildung von Hunden

  • Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung​

​​Infos zum Praxis-Teil

Betrifft alle ab dem 01. Juli 2026 neu angemeldeten Hunde in OÖ

Zusätzlich zum bisher in OÖ bereits bekannten Theorie-Teil der Sachkunde, müssen alle Hundehalter*innen innerhalb eines Jahres nach Anmeldung ihres Hundes eine zweistündige Praxiseinheit mit diesem Hund absolvieren (gerechnet wird die einjährige Frist nach Anmeldung des Hundes, außer der Hund ist zu dem Zeitpunkt unter 6 Monate alt, dann beginnt die 1-Jahres-Frist sobald der Hund 6 Monate alt ist). Diese Praxiseinheit dient der Schulung und Beratung der Hundehalter*innen. 

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Inhalte der Praxiseinheit:

  • Tierschutzkonformes Training

  • Verständnis der Körpersprache des Hundes

  • Umgang mit dem Hund und Anwendung von passendem Equipment (zB Halsband, Brustgeschirr, Leine & Maulkorb) 

  • Bewältigen von alltäglichen Umwelt- und Stresssituationen (zB Begegnung mit anderen Hunden, Radfahrer*innen & Kindern)​​

Alltagstauglichkeitsprüfung

Betrifft ab dem 01. Dezember 2024 neu angemeldete Hunde in OÖ​

Zusätzlich zur Sachkunde müssen die Halter*innen von "großen Hunden", sowie von "Hunden spezieller Rassen" gemäß § 5 Oö. HHG 2024, eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) positiv absolvieren und die Bestätigung zur bestandenen Prüfung der Gemeinde vorlegen. Nach der Anmeldung deines Hundes musst du innerhalb von 6 Monaten die Prüfung ablegen. Dein Hund muss bei der Prüfung jedoch mindestens 12 Monate alt sein - falls dein Hund bei der Anmeldung noch jünger ist, beginnt die 6-Monats-Frist ab dem 1. Geburtstag deines Hundes.

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Die Prüfung darf nur von „Tierschutzqualifizierten Hundetrainer*innen“ oder von "DogAudit eGen zertifizierten Prüfer*innen" abgenommen werden. Eine Hundetrainerin oder ein Hundetrainer, die oder der bereits mit einem konkreten Hund trainiert hat, darf nicht gleichzeitig Prüferin oder Prüfer dieses Hundes sein.

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Inhalte der Alltagstauglichkeitsprüfung:

Bei der Prüfung wird festgestellt, ob du als Hundehalter*in mit deinem Hund im Alltag verantwortungsbewusst umgehst und ob du deinen Hund konfliktfrei durch alltägliche Situationen führst. Du sollst deinen Hund in Alltagssituationen richtig einschätzen & passend reagieren können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Außerdem wird überprüft, ob dein Hund angemessenes Verhalten in der Umwelt zeigt, sowie seine soziale Verträglichkeit mit Menschen und anderen Hunden beurteilt.

 

Um dies festzustellen werden folgende Alltags-Situationen geprüft:

  • Begegnung mit einer Personengruppe (6 Personen - vorbeigehen oder vorbeigehen lassen)

  • Begegnung mit einem/einer Radfahrer*in oder einem/einer Scooter-Fahrer*in (1x von vorne und 1x von hinten kommend)

  • Begegnung mit einem/einer Jogger*in oder einem/einer Inline-Skater*in (1x von vorne und 1x von hinten kommend)

  • ​Begegnung mit einem vorbeifahrenden Auto

  • Begegnung mit einer Person mit einer Gehhilfe oder mit Nordic-Walking-Stöcken

  • Begegnung mit einer Person mit einem Kinderwagen

  • Begegnung mit einem anderen Hund (mind. 5 Meter Abstand - überholen und entgegenkommen)

  • Durchführung einfacher Pflegehandlungen: das Kontrollieren der Ohren, Zähne und aller vier Pfoten des Hundes (dein Hund darf dabei kein aggressives Verhalten zeigen)

  • Chip-Überprüfung durch den/die Prüfer*in (mit Lesegerät auslesen) 

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Um dir den Stress vor der Prüfung etwas zu nehmen:

  • Du darfst deinen Hund während der Prüfung belohnen (z.B. verbales Lob, Futtergabe, Spiel, Umweltbelohnungen etc.). Deinen Hund dauerhaft abzulenken ist jedoch nicht zulässig.

  • Dein Hund muss während der Prüfung kein perfektes Verhalten an den Tag legen - er soll nur andere Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden.

  • Dein Hund darf schnüffeln, sein Geschäft verrichten, auch Mal an der Leine ziehen und sich für die Umwelt interessieren.

  • Du kannst während den prüfungsrelevanten Situationen mit deinem Hund entweder gehen oder deinen Hund in stehender, sitzender oder liegender Position neben dir warten lassen.

Meine Angebote in Linz und Umgebung

Ich freue mich darauf dich und deinen Hund kennenzulernen! :)

Deine  Beate
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